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Inne Meys
Black Fish Graphics
(nachstehend in Kurzform „BlackFish“)
Booser Straße 9
56729 Münk
Kontakt: Telefon: +49 (0)265 69 51 83 32 / info [at] blackfishgraphics.com
Umsatzsteuer: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
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Es gelten die allgemein üblichen AGB’s für Werbeagenturen. Mit unserer Beauftragung sind wir dazu berechtigt, Auftragsarbeiten als sog. Referenz an geeigneter Stelle zu platzieren.
Bilder und Grafiken: Das abgebildete Bildmaterial ist urheberrechtlich geschützt. Kopieren, Vervielfältigen, Bearbeiten und Verbreiten ist untersagt.
Streitschlichtung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
LIEFERZEITAlle Aufträge werden unter Berücksichtung einer einwandfreien Ausführung möglichst kurzfristig ausgeführt. Lieferverzögerung ist kein Grund für eine Annahmeverweigerung oder Schadenersatzanspruch.
GEWÄHRLEISTUNG Wir arbeiten nach den modernsten Fertigungsmethoden. Für jeden Auftrag wird das am besten geeignete Rohmaterial ausgewählt. Wünsche hinsichtlich der Farbabstimmung werden im Rahmen des technisch Möglichen berücksichtigt. Bei Aufträgen ohne besondere Angaben wählen wir nach unserer Auffassung die richtige Farbwiedergabe. Wir sind berechtigt, alle zur Bearbeitung der Vorlagen und Negative erforderliche Markierung, Bezeichnungen, Nachbesserung usw. anzubringen.
URHEBERRECHT Der Besteller erklärt durch die Erteilung des Auftrages dass ihm das Urheberrecht an allen im Auftrag erhaltenen Bildern zusteht. Der Besteller haftet für alle aus der Verletzung eines etwaigen fremden Urheberrechts entstehenden Schäden.
HAFTUNG Alle uns übergebenen Vorlagen und Originalaufnahmen werden sorgsam behandelt und aufbewahrt. Eine Haftung für Beschädigung, fehlerhafte Verarbeitung bzw. Entwicklung oder Abhandenkommen der uns zur Verarbeitung übergebenen Unterlagen (Filme, Bilder, Vorlagen jeder Art) übernehmen wir nur in der Höhe des Materialwertes. Weitergehende Ansprüche jeder Art sind ausgeschlossen. Wir empfehlen die uns übergebenen Unterlagen selbst versichern zu lassen. Wir haften für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder, Plakate und Drucker nur im Rahmen der Garantieleistungen des Herstellers des Materials. Wir haften nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Lichtbilder und Drucke durch den Besteller entstehen. Für eigenes Verschulden haften wir nur bei Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit. Wir sind berechtigt Fremdfirmen zu beauftragen, falls ein Schaden durch eine Fremdfirma verursacht wurde, treten wir unsere Schadensersatzansprüche gegen die Fremdfirma an den Auftragsgeber ab.
BEANSTANDUNG Reklamationen können nur innerhalb 8 Tagen bei vollständiger Rücksendung der beanstandeten Aufträge unter Beifügung sämtlicher Material – und Auftragsunterlagen anerkannt werden. Mängel die ihre Ursache in unsachgemäßer Ausarbeitung haben, werden von uns nach unserem Ermessen durch Korrektur oder durch Neuanfertigung kostenlos reguliert. Mängelrügen die ihren Ursprung bereits in den uns zur Verfügung gestellten Original-Unterlagen haben können nicht anerkannt werden.
BESONDERE VEREINBARUNG Bedingungen die der Besteller auf seinen Anfragen oder Aufträgen vorgedruckt hat oder sonst erwähnt, erkennen wir sofern diese mit unseren Lieferungs – und Zahlungsbedingungen im Widerspruch stehen nicht an, auch wenn denselben im einzelnen nicht widersprochen worden ist. Telefonische Preisauskünfte sin nicht verbindlich, gerne senden wir Ihnen per Mail einen genauen Kostenvoranschlag.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Unsere rechnungen sind zahlbar rein netto. Sofort nach Erhalt, sofern nicht andere schriftliche Vereinbarung getroffen sind. Wir behalten uns vor, Lieferung nur gegen Kasse oder Nachnahme durchzuführen. Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung unser Eigentum. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist jede andere als im ordentlichen Geschäftsverkehr erfolgte Verfügung, Insbesondere Sicherheitsübereignung oder Verpfändung an einem Gläubiger, Kreditinstitute usw. unzulässig, sofern von dritter Seite eine Pfändung der beim Kunden befindlichen noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware erfolgt ist uns die unverzüglich mitzuteilen.
ERFÜLLUNGSORT Erfüllung für die Lieferung und Zahlung ist Münk oder bei Veranstaltungen.
ZUSATZ FÜR FAHRZEUGFOLIERUNGEN Folierungen schützen die Lackierung eines Fahrzeugs! Die über zehnjährige Erfahrung mit hunderten folierten und auch wieder entfolierten Fahrzeugen zeigt, dass die sehr seltenen partiellen Lackablösungen weder durch das Folienmaterial noch die Folierung selbst hervorgerufen werden und auch nur selten durch unsachgemäße Entfolierung zu begründen sind. Vielmehr hat sich bislang meist eine nicht sachgerecht aufgebrachte Reparatur-Lackierung als verursachender Faktor herausgestellt, dies gilt solange geeignete Folien verwendet und Rahmenbedingungen sachgerecht eingehalten werden. In der Automobilindustrie werden serienmäßig Fahrzeuge gefertigt, deren Lackierung einen Gitterschnittkennwert GT0 (Null) nach DIN EN ISO 2409 aufweist, dieser Wert sagt etwas über die Festigkeit des Lacks auf dem Untergrund aus. Komplettfolierungs-Folien sind so konzipiert, dass die Kleberaft diesen Wert nicht übersteigt. Das heißt die Klebkraft der Folie ist nicht so stark, dass sie die Haftkraft des Lacks übertrifft und somit den Lack abheben kann. Wichtig ist, dass der Lack eines Fahrzeugs, welches foliert werden soll eine geschlossene Oberfläche hat. Bei gebrauchten fahrzeugen ist darauf zu achten, dass Verwitterung und ggf. mangelhafte Pflege, wie z.B. nicht rechtzeitiges Entfernen von Vogelkot o.ä., nicht dazu geführt haben, dass der Lack stumpf oder gar rissig geworden ist. Lackbeschädigungen wie Steinschläge, Kratzer oder Rost beeinträchtigen die Folierungs-Möglichkeiten und bilden keine ausreichende Basis für eine Gewährleistung und können zu Problemen bei der späteren Folienrückrüstung führen. Es ist ausreichen belegt, dass keinerlei negative Einwirkung von der Folie auf den lack stattfindet, solange sich der lack in einem „neuwertigen“ Zustand befindet. Bei Lackablösungen oder Lackveränderung können wir daher keinerlei haftung übernehmen.
HAFTUNG UND SCHADENSERSATZ und Schadensersatz Schadensersatzansprüche seitens des Kunden können nur dann geltend gemacht werden, wenn BlackFish oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Für jegliche Schäden am Fahrzeug (wie z.B. Beulen, Kratzer sowie Lackschäden an der Karosserie, Steinschläge in der Windschutzscheibe, Kratzer und Beulen an Felgen und Außenspiegeln, Schäden an der Antenne), die vor der Fahrzeugübergabe an BlackFish entstanden sind und ggf. durch die Reinigung vergrößert wurden, kann BlackFish nicht zur Haftung herangezogen werden. Liegt ein Schaden vor, der nachweisbar von einem Reinigungs/Folierungsmitarbeiter verursacht wurde, so muss dieser durch den Kunden ausführlich und nachvollziehbar dokumentiert werden. Sichtbare Schäden sind durch einen Fotobeweis zu belegen. Für Verlust von Wertgegenständen jeder Art kann nicht gehaftet werden. BlackFish haftet nicht für den zusätzlichen Wageninhalt, soweit dieser nicht besonders zur Verwahrung übergeben wurde. Haftungsansprüche des Kunden aus Verwahrung sind – außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist von BlackFish und Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – ausgeschlossen. Ist ein Fahrzeug mit einer Alarmanlage ausgestattet, so hat der Kunde sicherzustellen, dass die Alarmanlage nicht unbeabsichtigt ausgelöst werden kann. Im Falle eines Schadens durch das Auslösen des Alarms, ist BlackFish von jeglicher Haftung freigestellt.
BESCHAFFENHEIT, GEWÄHRLEISTUNG(ANSPRUCH) Der Kunde kann die Abnahme der Leistung durch BlackFish nicht aufgrund unwesentlicher Mängel verweigern. BlackFish wird bei Abnahme aufgezeigte geringe Mängel sofort beheben. Die von BlackFish erbrachten Leistungen gelten – soweit nicht lediglich das Bemühen um einen Erfolg geschuldet ist – als auftragsgemäß erfüllt und abgenommen, wenn der Kunde nicht direkt nach der Leistungserbringung schriftlich begründete Einwendungen erhebt, wobei Art, Umfang, Zeit und Ort der geltend gemachten Einwendungen genau beschrieben werden müssen. Der Kunde wird BlackFish die für die Nacherfüllung notwendige angemessene Zeit und Gelegenheit einräumen. Eine Übernahme der Kosten durch BlackFish für die Nacherfüllung durch Dritte ist ausgeschlossen. Da eine vollständige Reinigung/Folierung durch häufige Nutzung des Fahrzeuges durch den Kunden schnell erneut fällig sein könnte, sind etwaige Mängel innerhalb von zwei Werktagen anzuzeigen. Darüber hinaus kann nicht mehr zweifelsfrei festgestellt werden, ob der angezeigte Mangel durch schlechte Leistungserbringung entstanden ist oder ob es sich um eine Neuverschmutzung handelt. Mit dem Entgegennehmen des Fahrzeugschlüssels erkennt der Kunde bzw. die für die Abholung des gereinigten/folierte Fahrzeugs beauftragte Person an, dass während der Reinigung/Folierung durch BlackFish keine Schäden im Fahrzeuginnen- oder -außenraum, entstanden sind. Zur Dokumentation des Erst-Zustandes des Fahrzeuges werden vor Beginn und nach Beendigung der Reinigung/folierungssarbeiten innen und außen fotografische Details festgehalten. Die Fotodaten werden in der Bestellung gespeichert. Mit dem Entgegennehmen des Fahrzeugschlüssels erkennt der Kunde bzw. die für die Abholung des gereinigten / Foliertes Fahrzeugs beauftragte Person an, dass während der Reinigung/Folierung durch BlackFish keine Schäden im Fahrzeuginnen- oder -außenraum, entstanden sind. Bei jeder Mängelrüge steht BlackFish das Recht zur Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Leistung. Dafür wird der Kunde BlackFish die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen. Die Beanstandung bemisst sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien schriftlich getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika der Leistungen. Eine Verweigerung der Nacherfüllung liegt nicht vor, wenn von BlackFish kein Mangel festgestellt werden konnte. Weist der Kunde das Vorhandensein eines Mangels anderweitig nach, so ist die Nacherfüllung in jedem Fall durch BlackFish durchzuführen. Die durchgeführten Leistungen des Autoaufbereiters /Folierung sind nach Leistungserbringung bei Übergabe des Fahrzeuges an den Kunden zu überprüfen. Reklamationen können ausschließlich nur nach erbrachter Arbeit vor Ort geltend gemacht werden. BlackFish behält sich vor, einen unangemeldeten und im Leistungsprogramm nicht enthaltenen Mehraufwand nach Absprache mit dem Kunden zu berechnen. Bei Verspätungen, die durch den Kunden verschuldet sind, behalten wir uns das Recht, einen Verspätungszuschlag zu erheben oder bei gleichbleibendem Preis die Reinigung / Folierung nicht vollständig zu erfüllen, sofern sich anderenfalls eine Verspätung beim nachfolgenden Kunden ergeben würde. Bei einer Verspätung seitens Kunden von 15 Minuten ohne vorheriger Benachrichtigung, behalten wir uns das Recht, den geplanten Reinigungs/Folierungsort zu verlassen und in unseren Stornobedingungen definierte Stornogebühr in Rechnung zu stellen. Dazu zählt auch, wenn der Kunde durch sein Verhalten eine Ausführung des gebuchten Auftrags unmöglich macht, insbesondere aber nicht ausschließlich, wenn Adresse oder Wohnung nicht auffindbar sind aufgrund falscher Angaben zu Namen oder Adresse, falsche Namen an Klingelschild oder Haustür, Kunde nicht anwesend und nicht zu kontaktieren zu Auftragsbeginn, Zugang zum Objekt der gebuchten Reinigung/Folierung nicht ermöglicht. Änderungen in Bezug auf den Auftragszeitpunkt oder -umfang sowie andere Auftragsdetails müssen mit BlackFish abgesprochen und geprüft sowie bestätigt werden. Der Kunde hat durch Anmeldung von Änderungen keinen Anspruch auf Erfüllung dieser Änderungen, bevor nicht eine Bestätigung durch BlackFish (z.B. durch Bestätigung per Email) eingegangen ist
FOLIERUNG UND PPF
Hinweise für Neuwagen: Frisch lackierte Fahrzeugteile müssen aushärten und ausgasen. Dieser Prozess kann 3 – 4 Wochen dauern. Vorher raten wir von einer Folierung ab! Mit einem Auftrag bestätigt der Kunde, dass der Lack völlig ausgehärtet ist und keine Ausgasungen mehr stattfinden.
Hinweise für Gebrauchtwagen: Die Lackoberfläche sollte neuwertig und darf insbesondere nicht stumpf sein, da die Folie sonst nicht aufgezogen werden kann. Eine Lackaufbereitung (Politur) wird daher im Vorfeld nachdrücklich empfohlen. Eine perfekte Folierung setzt einen fachgerechten Lackaufbau voraus. Haftet eine Lackschicht (z. B. bei einer „Verkaufslackierung“) nicht auf ihrem Untergrund, kann dies auch durch das Aufbringen einer Folie nicht kompensiert werden. Am Fahrzeug vorhandene Vorschäden sind auf unserem Auftragsformular zu erfassen.
Folierungshinweise
Im Rahmen der Folierung werden, wenn notwendig, die Typenbezeichnungen am zu folierenden Fahrzeug entfernt. Diese werden – soweit sie geklebt sind – nicht wieder angebracht, weil ein nachträgliches Aufkleben der Typenbezeichnungen durch den dabei verwendeten Klebstoff zu Beschädigungen sowohl an der Folie als auch am Lack führen kann. Scharniere sind grundsätzlich von der Folierung ausgeschlossen. Die Folierung der Spiegel und Türgriffe erfolgt nur nach Absprache. Die Folie soll generell nur auf lackierten Fahrzeugteilen verlegt werden. Auf unlackierten Kunststoffteilen oder grundierten Teilen kann die Folie keine ausreichende Haftung aufbauen, so dass die Haltbarkeit nicht garantiert werden kann. Die Folierung von Bauteilen mit strukturierter Oberfläche erfolgt nur nach Absprache. Das Fahrzeug ist vor der Folierung grundgereinigt bereitzustellen (Grundwäsche, kein Wachs!). Ein evtl. Mehraufwand, der die eigentliche Folierung erst ermöglicht, wird verrechnet und die Montage verlängert sich um einen Tag. Grobe und hartnäckige Verunreinigungen wie Teerflecken, Insektenrückstände u. ä. sind vom Kunden zu entfernen. Montage findet in einem gleichmäßig temperierten Raum statt, um die hochwertigen Eigenschaften der Folie voll auszunutzen. Die Montagezeit variiert sehr stark je nach Aufwand, denn in dieser Zeit finden neben der eigentlichen Folierung auch die Reinigung des Fahrzeugs, die Demontage sowie Montage von Anbauteilen statt. Da die Folie erst nach 24 Stunden ihre Endhaftung erreicht, muss das Fahrzeug noch einen weiteren Tag in der Montagehalle stehen bleiben. Danach führen wir eine Endkontrolle durch und erledigen ggf. Nacharbeiten. Das Schneiden auf Lack wird – soweit möglich – vermieden, um Lackschäden durch die Montage auszuschließen. Sollte gleichwohl ein Schnitt auf dem Lack notwendig werden, so wird der relevante Bereich vorab mit einer Schutzfolie gesichert um eine Beschädigung der Lackschicht möglichst auszuschließen. Es kann erforderlich sein, an besonderen Stellen (z.B. Türgriffe, Spiegel, Stoßfänger), die Folie einzuschneiden oder mit Einlegern zu arbeiten. Diese sind aufgrund Ihrer individuell konkaven oder konvexen Formen meist nicht in einem Stück zu folieren. Selbstverständlich wird die Folie an den entsprechenden Stellen so verklebt, dass Sichtkanten der Ansätze wei- testgehend vermieden werden. Folien sind temperaturbeständig von -20° C bis +90° C. Bei einigen Folien ist die Beständigkeit noch höher. Steinschlagschutzfolien werden in der Regel immer nass verklebt. Daraus resultierende Feuchtigkeitsrückstände trocknen innerhalb einiger Wochen aus. Leichte Irritationen in der Folie bei dunklen Fahrzeuglacken sind selbst bei höchsten Anstrengungen des Fachbetriebs nicht immer zu vermeiden und stellen keinen Mangel und somit keinen Reklamationsgrund dar. Wann es um eine Funktionsfolie handelt, deren Aufgabe es ist, den Originallack vor Umwelteinflüssen wie z. B. Steinschlägen zu schützen ist die Folie in ihrer Brillanz / Klarheit nicht mit einem Lack gleichzusetzen. Die Folienschnittkanten bei PPF werden neutral durchgeführt, d.h. der Schnitt erfolgt an den Karosseriekanten. Ein Umlegen um die Karosseriebauteile wird nicht empfohlen, da Polyurethanfolien möglichst spannungsfrei verarbeitet werden müssen, um eine nachträgliche Rückschrumpfung der Folie zu vermeiden.Leistung Gewähr auf die Funktionsfähigkeit der fachgerecht verlegten Folie für 24 Monate, jedoch nur bei vom Hersteller originallackierten Fahrzeugen. Für nachlackierte Fahrzeuge/Fahrzeugteile kann keine Gewährleistung übernommen werden, insbesondere nicht, wenn das Fahrzeug oder Teile hiervon neutralisiert werden. Für den uneingeschränkten Erhalt des Gewährleistungsanspruchs ist die ordnungsgemäße Pflege der Folie unabdingbare Voraussetzung. Dies erfordert die strikte Einhaltung von Pflegevorgaben. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls durch den Kunden nach Ausführung der Folierung. Erkennbare Mängel sind im Übergabeprotokoll niederzulegen. Es wird keine Haftung bei Ausgasungen von Carbon Teilen übernommen. Weitergehende Ansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, insbesondere Minderung, Wandlung, Schadenersatz oder Erstattung von Fahrtkosten sowie Verdienstausfälle jeglicher Art.Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf folgende Sachverhalte: Schäden aufgrund fehlender Beachtung unserer Pflegehinweise.Schäden aufgrund von Insekten, Vogelkot, Wintersalz, Kraftstoff oder anderen aggressiven Chemikalien. Verschleißschäden durch überdurchschnittliche Beanspruchung. Lackschäden nach dem Entfernen der Folie an nachlackierten Fahrzeugteilen, sowie an Kunststoffteilen, die werkseitig mit fetthaltig strukturierter Oberfläche hergestellt werden. Lackschäden beim Entfernen der Folie in nicht autorisierten Werkstätten. Auf hellen Farbtönen, spez. auf weiß kann es nach einiger Zeit zu einer leichten Verfärbung (Gelbstich) kommen bei PPF. Dies fällt besonders auf, wenn nur einzelne Bauteile beschichtet wurden. Dies ist ein normaler Alterungsprozess und stellt keinen Mangel dar. Evtl. auftretende Farbunterschiede des Originallacks im Vergleich zu nicht folierten Teilen nach der Entfolierung. Durch die Folie wird der Fahrzeuglack geschützt (z. B. UV-Strahlung, Salz, Verwitterung, Vogelkot). Deshalb kann es zu Unterschieden im Farblack im Vergleich zu den nicht folierten Teilen kommen. PPF Folien weisen bei richtiger Pflege eine Haltbarkeit von 3 Jahren auf (je nach Folie und montiertem Bauteil (vertikal/horizontal)). Um die Haltbarkeit längstmöglich auszuschöpfen ist die strikte Einhaltung folgender Pflegemaßnahmen erforderlich: Die PPF Folie ist waschstraßenfest. Bürstenwaschanlagen können jedoch die Oberfläche beschädigen. Eine Textilwäsche ist daher zu empfehlen. Verzichten Sie bewusst auf Waschprogramme mit Heißwachs, da dieses ebenfalls die Oberfläche angreift. Es dürfen zur Behandlung der Folie nur Wachse und Polituren verwendet werden, die keine Schleifmittel enthalten. Holen Sie hier unbedingt unseren individuellen Rat zur Pflege ein. Verschmutzte Stellen auf der Folie dürfen keinesfalls mit lösemittelhaltigen Reinigern, Säuren (Aceton, Verdünnung o. ä.) behandelt werden. Verwenden Sie keine aggressiven Reiniger. Folien können und sollen nass gereinigt werden, denn dadurch wird verhindert, dass Staubpartikel, kleine Sandkörnchen und ähnliches die Oberfläche beschädigen. Bei der Reinigung mit Dampfstrahlern sowie mit Vorsprühreinigern ist ein Mindestab- stand von 80 cm Abstand zwischen Düse und Folienoberfläche einzuhalten. Grundsätzlich gilt, dass Stöße und Folienkanten stets sehr behutsam gereinigt werden müssen, d. h. der Wasserstrahl darf nie direkt auf die Folienkanten gerichtet werden. Verschmutzungen, die geeignet sind die Folie anzugreifen (z. B. Insekten, Vogelkot, Wintersalz, Kraftstoff) sind umgehend zu entfernen, da diese – genau wie beim Lack – eine starke Belastung für die Folie darstellen und diese angreifen können.
Hinweise für matte Folien
Die Benutzung von Waschstraßen mit rotierenden Bürsten ist nicht zu empfehlen, da bei häufiger Benutzung Glanzeffekte auftreten können. Wir empfehlen deshalb ausdrücklich Handwäsche bzw. Waschstraßen mit „Textilwäsche“. Verwenden Sie auf matten Folien keine handelsüblichen Wachse. Holen Sie hier unbedingt unseren individuellen Rat zur Pflege ein.
Zulassung im Straßenverkehr. In Deutschland sind im Bereich der StVO zugelassene Fahrzeuge von einer Eintragung der PPF befreit. Falls Sie Ihr Fahrzeug in einem anderen Land zugelassen haben, klären Sie bitte unbedingt vor Ausführung der Folierung, ob hier behördliche Anforderungen zu erfüllen sind.
Entfernen der Folie
Selbstverständlich kann Ihr Fahrzeug ohne Probleme in den ursprünglichen Zustand versetzt werden. Die Folie kann bei ordnungsgemäßer Pflege innerhalb der Haltbarkeitsdauer rückstandsfrei entfernt werden, was jedoch nicht in Ihrem Folierungspreis inbegriffen ist. Verbleibende Klebstoffreste werden mit lackschonenden Reinigern entfernt.
Nachfolierung (z.B. nach einem Unfall). Bei Teil-Nachfolierungen kann es aufgrund des fortgeschrittenen Alterungsprozesses der bereits verlegten Folie zu Farbabweichungen (z. B. Gelbstich, Oberfläche, Brillanz) kommen.
DATENSCHUTZERKLÄRUNG
Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Inne Meys
IHRE BETROFFENENRECHTE
Unter den angegebenen Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten können Sie jederzeit folgende Rechte ausüben:
- Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten und deren Verarbeitung,
- Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten,
- Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten,
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- Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns und
- Datenübertragbarkeit, sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben.
Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Ihre zuständige Aufsichtsbehörde richtet sich nach dem Bundesland Ihres Wohnsitzes, Ihrer Arbeit oder der mutmaßlichen Verletzung. Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
ZWECKE DER DATENVERARBEITUNG DURCH DIE VERANTWORTLICHE STELLE UND DRITTE
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur zu den in dieser Datenschutzerklärung genannten Zwecken. Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den genannten Zwecken findet nicht statt. Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn:
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